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Fürs ganze Jahr

Saison- & Jahrespässe

Tickets & Tarife

Alle Infos und Preise zum Winter- und Ganzjahrespass, zur Top Snow Card, zum Sommerpass Garmisch-Classic und zum Wankpass.

Hinweis: Saison- und Jahrespässe sind aktuell lediglich vor Ort an den Kassen erhältlich.

Garmisch-Classic + Wank

Folgende Gebiete und Bahnen sind inkludiert: 

  • Garmisch-Classic
  • Wankbahn
  • Eckbauerbahn
  • Zahnradbahn zwischen Garmisch-Partenkirchen und Grainau (nicht zum Eibsee) als Zubringer
Erwachsen Jugend (16–18 J.) Kind einzeln (6–15 J.) Kind in der Familie*** (6–18 J.)
Wank Freizeitpass (nur Wank) 165,00 133,00 83,00 83,00
Sommerpass* 2023 272,00 219,00 174,00 88,00
Winterpass 2023/2024** 464,00 270,00 198,00 117,00
Ganzjahrespass 543,00 311,00 239,00 136,00

Garmisch-Classic + Zugspitze

Folgende Gebiete und Bahnen sind inkludiert: 

Erwachsen Jugend (16–18 J.) Kind einzeln (6–15 J.) Kind in der Familie*** (6–18 J.)
Winterpass 2023/2024** 605,00 448,00 303,00 200,00
Ganzjahrespass 709,00 515,00 354,00 235,00

Top Snow Card

Mit der Top Snow Card haben Wintersportlerinnen und -sportler die Möglichkeit, je nach Wettersituation, Schneelage und Laune zu wählen, in welchem Skigebiet sie ihre Schwünge ziehen möchten. Insgesamt stehen 89 Lifte und zahlreiche Abfahrten auf 215 Pistenkilometern zur Verfügung.

Folgende Gebiete und Bahnen sind im Ticket inkludiert:
Skigebiet ZugspitzeSkigebiet Garmisch-Classic, Wankbahn, Eckbauerbahn, Ehrwalder Almbahn, Tiroler Zugspitzbahn, Ehrwalder Wettersteinbahnen, Bergbahnen Langes Lermoos und Biberwier, Bergbahnen Berwang/Bichlbach, Karlift Heiterwang, Region Mittenwald

Erwachsen Jugend (16–18 J.) Kind einzeln (6–15 J.) Kind in der Familie*** (6–18 J.)
Winterpass 2023/2024** 729,00 516,00 364,00 292,00
Ganzjahrespass 831,00 586,00 416,00 333,00

*) Gültig ab Ende der Frühjahrsrevision bis Beginn der Herbstrevision.

**) Gültig für die Dauer des Skibetriebes.

***) Gültig beim gemeinsamen Kauf von Saisonpässen von mindestens einem Elternteil (Erwachsenen-Preis) und eigenen Kindern („Kind in der Familie“-Preis).

Kleinkinderpass

Skigebiet Garmisch-Classic

Kleinkinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung ihrer Eltern frei. Für die Beförderung ohne elterliche Begleitung benötigen Kleinkinder einen gültigen Fahrausweis. Für mehrmalige Beförderungen, beispielsweise im Rahmen eines Skikurses oder Ähnlichem, bieten wir zwei Möglichkeiten an:

  • Der Winterpass für Kleinkinder kostet € 78,00.
  • Wenn mindestens ein Elternteil im Besitz einer gültigen Zeitkarte ist, beträgt der Preis für den Kleinkinderpass € 50,00. 

Hinweis: Die Kleinkinderpässe sind ab Beginn des Skibetriebs im Gebiet Garmisch-Classic für die Saison 2023/2024 erhältlich.

Saison-Parkticket Sommer

Für Jahres- und Saisonpassinhaber

Für Jahres- und Saisonpassinhaber besteht exklusiv die Möglichkeit, eine Saison-Parkkarte für die Sommersaison zu erwerben:

  • Kosten: € 45,00. Haben Zeitkartenbesitzer bereits ein Winterparkticket der Saison 2022/2023, so ist lediglich eine Aufzahlung von € 15,00 nötig.
  • Parkausweise der Wintersaison 2022/23 gelten noch bis einschließlich 01.05.2023. Sommer-Parkausweise gelten vom 02.05. bis 05.11.2023.
  • Kann ab 7. April 2023 nur in Verbindung mit einem gültigen Saison- oder Jahrespass an den geöffneten Kassen der Bayerischen Zugspitzbahn gekauft werden (auch nachträglich).
  • Gültig auf allen Parkplätzen der Bayerischen Zugspitzbahn, mit Ausnahme aller Parkflächen am Eibsee (siehe Tabelle unter Parken)
  • Der Parkausweis ist für das eingetragene KFZ-Kennzeichen gültig und kann nicht auf andere Fahrzeuge übertragen werden. 
  • Das Saison-Parkticket garantiert keinen freien Stellplatz.

Bedingungen für Zeitkarten

Wichtige Hinweise

Gültigkeit

  • Sämtliche Zeitkarten sind ausschließlich für die Ausübung von Wintersport und Freizeitaktivitäten gültig. Es erfolgt keine Beförderung für tägliche Fahrten z. B. zur Arbeit oder Schule. 
  • Sämtliche Zeitkarten haben auf der Talstrecke Garmisch-Partenkirchen bis Grainau nur Gültigkeit, wenn die Zahnradbahn als Zubringer zu einer
    unserer Bergbahnen genutzt wird. Ausnahme bilden hierzu explizit ausgegebene Strecken-Zeitkarten. 
  • Die Parkgebühr für die Nutzung etwaiger Parkplätze/Parkanlagen ist in sämtlichen Zeitkarten nicht enthalten. Die jeweilige Parkgebühr ist ausnahmslos separat und nach entsprechend vorhandener Infrastruktur zu entrichten.

Jahreskarte

  • Jahreskarten-Inhaber sind berechtigt, die Anlagen der Bayerischen Zugspitzbahn Bergbahn AG (BZB) während der Betriebs- bzw. Öffnungszeiten in Anspruch zu nehmen. 
  • Die BZB stellt unter Ausschluss von höherer Gewalt1 eine Nutzung von 160 Tagen im angegebenen Zeitraum der Gültigkeit sicher. 
  • Bei einer tatsächlichen Nutzung, die unter der zugesicherten Nutzung seitens der BZB (160 Tage) liegt, kann keine anteilige Erstattung der nicht genutzten Tage unter 160, erfolgen. Darüber hinaus kann der Kunde die Nutzung im angegebenen Zeitraum nach seinen individuellen Möglichkeiten ausweiten.

Saisonkarte

  • Eine „Saisonkarte“ gilt während der zu Grunde liegenden Betriebs- und Öffnungszeiten der Winter- bzw. Sommersaison. 
  • Saisonkarten-Inhaber sind berechtigt, die Anlagen der BZB während der Betriebs bzw. Öffnungszeiten in Anspruch zu nehmen. 
  • Die BZB stellt unter Ausschluss von höherer Gewalt1 eine Nutzung von 56 Tagen im angegebenen Zeitraum der Gültigkeit sicher. 
  • Bei einer tatsächlichen Nutzung, die unter der zugesicherten Nutzung seitens der BZB (56 Tage) liegt, kann keine anteilige Erstattung der nicht genutzten Tage unter 56 erfolgen. Darüber hinaus kann der Kunde die Nutzung im angegebenen Zeitraum nach seinen individuellen Möglichkeiten ausweiten.

Kauf der Zeitkarten

  • Wenn Sie bereits im Besitz einer Zeitkarten-Keycard sind, bringen Sie diese bitte zum Kauf der neuen Karte mit. Andernfalls können Sie Ihre
    persönliche Keycard für € 6,00 an unseren Ticketverkaufsstellen erwerben.
  • Für die Ausstellung Ihrer Zeitkarte benötigen wir ein aktuelles Passbild.
  • Sie können an allen Kassen bar, mit EC-Karte oder mit Visa und Mastercard bezahlen. 
  • Beachten Sie bitte die Ausweispflicht bei Familien, Kindern und Jugendlichen!
  • Sollten Sie Ihre Zeitkarte einmal vergessen haben, können Sie an allen Kassen der Bayerischen Zugspitzbahn Bergbahn AG eine vergünstigte
    Tageskarte für die Skigebiete Garmisch-Classic oder Zugspitze erwerben. Es gilt Ausweispflicht bei Erwerb der Karten. 

Verkaufstellen

  • Die Zeitkarten sind an allen geöffneten Kassen der Bayerischen Zugspitzbahn Bergbahn AG erhältlich. Der Wankpass ist nur an der Wankbahn und
    am Zugspitzbahnhof Garmisch-Partenkirchen erhältlich.

Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. Alle Karten sind nicht übertragbar. Alle Preisangaben in Euro.

Mit dem Kauf der Zeitkarte werden die Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die in den jeweiligen Stationen veröffentlicht sind, anerkannt. Bei Missbrauch erfolgt die sofortige Sperrung der Karte. Eine Aufzahlung ist nur von einem Winterpass auf einen höherwertigeren Winterpass oder von einem Jahrespass auf einen höherwertigeren Jahrespass, nicht aber von einem Winter- auf einen Jahrespass möglich. Eine Aufzahlung vom Sommerpass Garmisch-Classic auf den Winter oder Ganzjahrespass ist nicht möglich. 

Wir weisen darauf hin, dass bei Nutzung einer Zeitkarte personenbezogene Daten (insbesondere an den Lesegeräten) zu Kontrollzwecken und zur Vermeidung missbräuchlicher Ticketverwendung verarbeitet werden. Die Daten werden im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gelöscht. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie  unter Datenschutz und an den entsprechenden Aushängen vor Ort.

 

1 Auszug aus den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG:

§ 8 Entbindung von der Beförderungspflicht
Ereignisse höherer Gewalt, z. B. Witterungsverhältnisse, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder unvorhersehbare Umstände, welche die Sicherheit des Fahrbetriebes beeinträchtigen können, lassen die Beförderungspflicht um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit verschoben werden oder wegen nicht behebbarer oder nicht zeitgerechter Behebung entfallen.

Der Anspruch auf Beförderung entfällt auch bei behördlichen Auflagen, Einschränkungen und Verboten.

 

Stand 22.03.2023